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Immobilien kauf

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Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist nur wenig mit dem Kauf einer Immobilie in Deutschland zu vergleichen.

Wir werden Sie diesbezüglich vorab schon einmal auf unseren Internetseiten über einige Details informieren und Sie selbstverständlich auch vor Ort, hier in der Türkei, von der Ankunft bis zum Kaufabschluss und sogar noch danach betreuen, insofern Sie es wünschen.  Ganz wichtig ist, dass Sie wissen, dass das Grundbuch hier „Tapu“ genannt wird und dass Notare hier nicht die Aufgaben erfüllen, wie Sie es aus Deutschland gewohnt sind. Immobilienkaufverträge werden in der Regel ohne Anwalt bzw. Notarhilfe abgeschlossen. Selbstverständlich kann auf Wunsch ein Anwalt hinzugezogen werden, sogar ein deutscher Anwalt.


Information über Immobilienerwerb für Ausländer in der Türkei

Gründe für den Kauf einer Immobilie in der Türkei

Das milde Klima mit mehr als 300 Sonnentagen im Jahr. Die wunderschöne Landschaft der türkischen Riviera und das nur ca. 3 Flugstunden von Europa entfernt Preise wie vor 20 Jahren auf Mallorca. Rendite durch den Touristenboom steigen die Preise der Immobilien jedes Jahr – und sollte die Türkei EG-Mitglied werden, wird sich der Wert der Immobilie weiter erhöhen für Europäer ist der Erwerb von Wohneigentum in der Türkei rechtssicher (inkl. Grundbuch Eintragung) Eine Auslandsimmobilie ist eine zusätzliche und günstige Altersversorgung Die Lebenshaltungskosten in der Türkei sind weitaus geringer als in anderen europäischen Ländern.


Wichtige Punkte, die vor dem Kauf beachtet werden sollten

Fragen und Antworten

1. Ausländer welcher Nationalitäten können rechtssicher kaufen?
Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heißt, daß Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund dieser bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie erwerben:

Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Griechenland sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten.


2. Wie läuft das mit dem Eigentumsübertrag bzw. mit einem Notar?
Anders als z.B. in Deutschland findet der Eigentumsübertrag ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt – und nicht schon beim Notar. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen.

Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung durchschnittlich 8-12 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, daß das Objekt nicht im militärischen Einzugsbereich liegt. Dies ist eine reine Formalität. Sobald die Antwort vorliegt, erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Tages. Ein vereidigter Dolmetscher muß dabei anwesend sein.


3. Ist das türkische Grundbuchamt mit dem deutschen Grundbuchamt vergleichbar ?
Ja, es ist vergleichbar. Das Grundbuch wird beim Tapuamt (Stadtverwaltung) geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus folgt, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt lasten.


4. Welche Formalitäten sind erforderlich?
• Ausweise von Käufer und Verkäufer (Kopie reicht bei Antragstellung auf Eigentumswechsel aus).
• neueste Passbilder beider Parteien
• Vaternamen beider Parteien
• Türkische Steuernummer (besorgen wir Ihnen)


5. Welche Parteien müssen dabei sein?
- Käufer
- Verkäufer
- Vereidigter Dolmetscher
- Notar ist nicht erforderlich


6. Wie lange dauert die Eintragung?
Zuerst muss die Militärverwaltung in Izmir schriftlich bestätigen, das sich das Objekt nicht in einem militärischen Randgebiet befindet. Dies kann bis zu drei Monate dauern. Anschließend das Tapu auf den neuen Erwerber umzuschreiben dauert nur einen Tag.


7. Wird der tatsächlich bezahlte Kaufpreis im Grundbuch eingetragen?
Es ist üblich im Grundbuch einen niedrigeren Kaufpreis einzutragen (Unterverbriefung).


8. Welche einmaligen Kosten entstehen beim Erwerb?
• z.Z. 3 % Grunderwerbssteuer inklusive Abgabe zur Unterstützung des Staatlichen Bildungssystems und Verwaltungsgebühr.
• 50 € vereidigte Dolmetscher bei Eintragung beim Grundbuchamt


9. Welche Folgekosten sind zu erwarten?
• Grundstückssteuer = 0,1 % des im Tapu eingetragenen Kaufpreises
• Erziehungssteuer ca. 20 €
• Erdbebensteuer ca. 20,- €
• Dokumente ca. 15,- €


10. Aufenthaltsgenehmigung
Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es auf Ihren Namen anmelden möchten oder aber einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen, dann reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Hierbei können wir Ihnen auch behilflich sein.


11. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
- 3 % vom Verkaufswert.
- Erziehungs- und Erdbebensteuer
- Insgesamt ca. 40 € inkl. der Bearbeitungskosten
- Dolmetscher kosten ca. 50 €

Da bei der Eintragung ins Grundbuch ein Dolmetscher anwesend sein muß, fallen hier ca. 50 € Gebühr an. Schreibgebühren (Dokumente, Formulare, Kopien) bis max. 250 €


- Laufende Betriebskosten:
Jährliche Grundsteuer 0,1 % vom deklarierten Wert im Tapu Bei Eigentumswohnungen ggf. Wohngeld – ca. 15 € monatlich Müllgebühr – jährlich 12 € inkl. Bearbeitungskosten


Stromkosten:
ca. 130 - 170 € Anmeldung pro Wohnung / Haus (einmalig), Abhängig von der Gemeinde und art der Immobilien
per kWh 0,13 euro cent (mit Iskan)

per kWh 0,27 euro cent (ohne Iskan)



Wasserkosten:
65 - 90 € Anmeldung pro Wohnung (einmalig), Abhängig von der Gemeinde und art der Immobilien
per m³ 0,69 (mit Iskan)

per m³ 1,42 € - 2,28 € (ohne iskan)



Telefonkosten:
6,30 € Monatliche Grundgebühr

Minutenpreise nach:

Europa - Deutschland, England, Dänemark, Holland per Minute 0,09


DSL
Grundgebühr 29 YTL mit 1024 kbs Geschwindigkeit und 4 GB

 


12. Verkauf / Vererbung der Immobilie
Die Immobilie kann uneingeschränkt und zu jeder Zeit verkauft werden. Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland bringen. Im Todesfall geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer entsprechenden Übersetzung wird dann in der Türkei beim zuständigen TAPU-Amt die Immobilie auf den Erben umgeschrieben.


13. Import von Hausrat oder Auto
Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten für:

Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, daß man besser in der Türkei das Mobiliar neu kauft. Ein Fahrzeug kann maximal für 6 Monate eingeführt werden bzw. für die Dauer des Aufenthaltes. Da das Fahrzeug im Reisepass eingetragen wird, muß es beim Verlassen der Türkei auch wieder ausgeführt werden. Von einem dauerhaften Import kann aufgrund der hohen Zölle nur abgeraten werden.