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Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist
nur wenig mit dem Kauf einer Immobilie in Deutschland zu vergleichen.
Wir werden Sie diesbezüglich vorab schon einmal auf unseren
Internetseiten über einige Details informieren und Sie selbstverständlich
auch vor Ort, hier in der Türkei, von der Ankunft bis zum Kaufabschluss
und sogar noch danach betreuen, insofern Sie es wünschen. Ganz
wichtig ist, dass Sie wissen, dass das Grundbuch hier „Tapu“ genannt
wird und dass Notare hier nicht die Aufgaben erfüllen, wie Sie es aus
Deutschland gewohnt sind. Immobilienkaufverträge werden in der Regel
ohne Anwalt bzw. Notarhilfe abgeschlossen. Selbstverständlich kann auf
Wunsch ein Anwalt hinzugezogen werden, sogar ein deutscher Anwalt.
Information
über Immobilienerwerb für Ausländer in der Türkei
Gründe für den Kauf einer Immobilie in der
Türkei
Das milde Klima mit mehr als 300 Sonnentagen im Jahr. Die wunderschöne
Landschaft der türkischen Riviera und das nur ca. 3 Flugstunden von
Europa entfernt Preise wie vor 20 Jahren auf Mallorca. Rendite durch den
Touristenboom steigen die Preise der Immobilien jedes Jahr – und sollte
die Türkei EG-Mitglied werden, wird sich der Wert der Immobilie weiter
erhöhen für Europäer ist der Erwerb von Wohneigentum in der Türkei
rechtssicher (inkl. Grundbuch Eintragung) Eine Auslandsimmobilie ist
eine zusätzliche und günstige Altersversorgung Die Lebenshaltungskosten
in der Türkei sind weitaus geringer als in anderen europäischen Ländern.
Wichtige
Punkte, die vor dem Kauf beachtet werden sollten
Fragen und Antworten
1. Ausländer welcher Nationalitäten können
rechtssicher kaufen?
Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz
in der Türkei erwerben. Dieses basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip.
Das heißt, daß Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb
gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund dieser
bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der
Türkei eine Immobilie erwerben:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich,
Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen,
Griechenland sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten.
2. Wie läuft das mit dem Eigentumsübertrag bzw.
mit einem Notar?
Anders als z.B. in Deutschland findet der Eigentumsübertrag
ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt – und nicht schon
beim Notar. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche
Kaufhandlungen durchzuführen.
Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung
durchschnittlich 8-12 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der
überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, daß
das Objekt nicht im militärischen Einzugsbereich liegt. Dies ist eine
reine Formalität. Sobald die Antwort vorliegt, erfolgt die Umschreibung
innerhalb eines Tages. Ein vereidigter Dolmetscher muß dabei anwesend
sein.
3. Ist das türkische Grundbuchamt mit dem
deutschen Grundbuchamt vergleichbar ?
Ja, es ist vergleichbar. Das Grundbuch wird beim Tapuamt
(Stadtverwaltung) geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus
folgt, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem
Objekt lasten.
4. Welche Formalitäten sind erforderlich?
• Ausweise von Käufer und Verkäufer (Kopie reicht bei Antragstellung auf
Eigentumswechsel aus).
• neueste Passbilder beider Parteien
• Vaternamen beider Parteien
• Türkische Steuernummer (besorgen wir Ihnen)
5. Welche Parteien müssen dabei sein?
- Käufer
- Verkäufer
- Vereidigter Dolmetscher
- Notar ist nicht erforderlich
6. Wie lange dauert die Eintragung?
Zuerst muss die Militärverwaltung in Izmir schriftlich bestätigen, das
sich das Objekt nicht in einem militärischen Randgebiet befindet. Dies
kann bis zu drei Monate dauern. Anschließend das Tapu auf den neuen
Erwerber umzuschreiben dauert nur einen Tag.
7. Wird der tatsächlich bezahlte Kaufpreis im
Grundbuch eingetragen?
Es ist üblich im Grundbuch einen niedrigeren Kaufpreis einzutragen
(Unterverbriefung).
8. Welche einmaligen Kosten entstehen beim
Erwerb?
• z.Z. 3 % Grunderwerbssteuer inklusive Abgabe zur
Unterstützung des Staatlichen Bildungssystems und Verwaltungsgebühr.
• 50 € vereidigte Dolmetscher bei Eintragung beim Grundbuchamt
9. Welche Folgekosten sind zu erwarten?
• Grundstückssteuer = 0,1 % des im Tapu eingetragenen Kaufpreises
• Erziehungssteuer ca. 20 €
• Erdbebensteuer ca. 20,- €
• Dokumente ca. 15,- €
10. Aufenthaltsgenehmigung
Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung.
Wenn Sie allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es
auf Ihren Namen anmelden möchten oder aber einen
Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen, dann reicht das normale
Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine
Aufenthaltsgenehmigung. Hierbei können wir Ihnen auch behilflich sein.
11. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
- 3 % vom Verkaufswert.
- Erziehungs- und Erdbebensteuer
- Insgesamt ca. 40 € inkl. der Bearbeitungskosten
- Dolmetscher kosten ca. 50 €
Da bei der Eintragung ins Grundbuch ein Dolmetscher anwesend sein muß,
fallen hier ca. 50 € Gebühr an. Schreibgebühren (Dokumente, Formulare,
Kopien) bis max. 250 €
- Laufende Betriebskosten:
Jährliche Grundsteuer 0,1 % vom deklarierten Wert im Tapu Bei
Eigentumswohnungen ggf. Wohngeld – ca. 15 € monatlich Müllgebühr –
jährlich 12 € inkl. Bearbeitungskosten
Stromkosten:
ca. 130 - 170 € Anmeldung pro Wohnung / Haus (einmalig), Abhängig von
der Gemeinde und art der Immobilien
per kWh 0,13
euro cent
(mit Iskan)
per kWh 0,27
euro cent (ohne Iskan)
Wasserkosten:
65 - 90 € Anmeldung pro Wohnung (einmalig),
Abhängig von der Gemeinde und art der
Immobilien
per m³
0,69
€ (mit Iskan)
per m³ 1,42 € - 2,28
€ (ohne iskan)
Telefonkosten:
6,30 € Monatliche Grundgebühr
Minutenpreise nach:
Europa - Deutschland,
England, Dänemark, Holland per
Minute 0,09
€
DSL
Grundgebühr 29 YTL mit 1024 kbs Geschwindigkeit und 4 GB
12. Verkauf / Vererbung der Immobilie
Die Immobilie kann uneingeschränkt und zu jeder Zeit verkauft werden.
Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland bringen. Im
Todesfall geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie
an Ihre gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer
entsprechenden Übersetzung wird dann in der Türkei beim zuständigen
TAPU-Amt die Immobilie auf den Erben umgeschrieben.
13. Import von Hausrat oder Auto
Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten
für:
Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, daß man besser in der
Türkei das Mobiliar neu kauft. Ein Fahrzeug kann maximal für 6 Monate
eingeführt werden bzw. für die Dauer des Aufenthaltes. Da das Fahrzeug
im Reisepass eingetragen wird, muß es beim Verlassen der Türkei auch
wieder ausgeführt werden. Von einem dauerhaften Import kann aufgrund der
hohen Zölle nur abgeraten werden. |